Pauschbesteuerung

Pauschbesteuerung
Pausch|be|steu|e|rung, die (Steuerw.):
(in besonderen Ausnahmefällen zulässige) Form der Besteuerung, bei der ein vom Steuerpflichtigen zu zahlender Pauschbetrag festgesetzt wird.

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Pausch|be|steu|e|rung, die (Steuerw.): (in besonderen Ausnahmefällen zulässige) Form der Besteuerung, bei der ein vom Steuerpflichtigen zu zahlender Pauschbetrag festgesetzt wird.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Pauschbesteuerung — Pauschalbesteuerung; in besonderen Ausnahmefällen zulässige Form der Besteuerung in Form der Festsetzung eines vom Steuerpflichtigen zu zahlenden ⇡ Pauschbetrages. 1. Einkommen und Körperschaftsteuer: P. für die ausländischen Einkünfte… …   Lexikon der Economics

  • Pauschalbesteuerung — ⇡ Pauschbesteuerung …   Lexikon der Economics

  • Pauschalbesteuerung — Pauschalbesteuerung,   Pauschbesteuerung, ein vereinfachendes Verfahren der Bestimmung der Steuerschuld, bei dem auf die Ermittlung der tatsächlichen Besteuerungsgrundlage des Einzelfalles beziehungsweise auf die Berechnung der Steuerschuld… …   Universal-Lexikon

  • Nachversteuerung — spätere Versteuerung von gewährten Abzugsbeträgen bei der Einkommensteuer, wenn die Bedingungen, unter denen der Abzug gewährt wurde, nicht erfüllt werden. 1. N. von den als Sonderausgaben abgezogenen Lebensversicherungsbeiträgen, wenn die… …   Lexikon der Economics

  • Pauschsteuersatz — pauschaler Prozentsatz, nach dem in bestimmten Fällen die Steuer bemessen werden kann. Vgl. auch ⇡ Pauschbesteuerung …   Lexikon der Economics

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